EU-System
Das EU-System der geschützten Herkunftsbezeichnungen
Grundlagen / Hintergründe: Warum eine Herkunft schützen?
Europa zeichnet sich durch viele regionale Spezialitäten und Erzeugnisse aus, die durch ihre spezifische Herkunft oder bestimmte Produktionsverfahren einzigartig sind und in ihrer Vielfalt erhalten werden sollen. Nur so wird das kulturelle und gastronomische Erbe Europas lebendig gehalten. Gleichzeitig gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit der oftmals kleinbäuerlich strukturierten europäischen Landwirtschaft im globalen Agrarhandel sicherzustellen und die ländlichen Räume Europas als attraktive Wirtschafts- und Lebensräume zu schützen.
Ziele: Herkunft garantiert Qualität, Qualität hat ihren Preis
Nur wenn sich der Aufwand zur Herstellung eines traditionellen Produktes lohnt, wenn also die Erzeuger für ihre Anstrengungen Spezialitäten herzustellen „gerecht entlohnt“ werden, können diese eine breite Palette von Qualitätsprodukten herstellen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Verbraucher angemessen und sachgemäß über die Besonderheiten, die Herkunft und die Qualität ihrer Produkte informieren können. Der Verbraucher wiederum muss sich darauf verlassen können, dass die Angaben und Informationen wahrheitsgemäß und korrekt sind und eine missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung ausgeschlossen ist.
Die EU-Gemeinschaftszeichen
Lebensmittel, Agrarprodukte und insbesondere Weine können geschmacklich in einem eindeutigen Zusammenhang mit ihrer Herkunft stehen. Sie sind für ihre Region typisch und wiedererkennbar. Zum Schutz dieser Produkte mit bestimmten Herkünften hat die Europäische Union daher EU-Gemeinschaftszeichen eingeführt. Sie gewährleisten, dass die Verbraucher sicher sein können, ein Produkt zu kaufen, das nachprüfbar aus der angegebenen Herkunft stammt. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Auswahl. Die Gemeinschaftszeichen schützen die Produkte weltweit vor Missbrauch und Nachahmung und zeigen den Verbrauchern, dass es sich um qualitative hochwertige Produkte, die besonderen Anforderungen unterliegen, handelt.
Bei der Verwendung aller Gemeinschaftszeichen muss immer ein erkennbarer Zusammenhang bestehen zwischen den Eigenschaften des Produkts und der Herstellung in der jeweiligen angegebenen Region, Gegend oder dem Ort.
Für Agrarprodukte und Lebensmittel inklusive Getränke gibt es drei EU-Gemeinschaftszeichen:
Fakten-Modul Platzhalter
-
g.U.
geschützte Ursprungsbezeichnung
-
g.g.A.
geschützte geografische Angabe
-
g.t.S.
garantiert traditionelle Spezialität
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
- Englisch: Protected Designation of Origin (PDO)
- Französisch: Appellation d’Origine Protégée (AOP)
- Italienisch: Denominazione di Origine Protetta (DOP)
- Spanisch: Denominación de Origen Protegida (DOP)
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss der Zusammenhang zwischen den Produkteigenschaften und dem Ursprung besonders eng sein. Die Anforderungen an die Erzeugnisse sind hier also besonders hoch. So müssen nicht nur die Eigenschaften der Produkte ausschließlich oder überwiegend durch die geografische Herkunft sowie den natürlichen und handwerklichen Einflüssen in der Region bedingt sein, das Produkt muss auch in dem betreffenden Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein, und zwar nach einem anerkannten, dokumentierten Verfahren.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
- Englisch: Protected Geographical Indication (PGI)
- Französisch: Indication Géographique Protégée (IGP)
- Italienisch: Indicazione Geografica Protetta (IGP)
- Spanisch: Indicación Geográfica Protegida (IGP)
Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A) muss mindestens eine der drei Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung) in einer bestimmten Region erfolgt sein. Es genügt, wenn sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Produktes aus der geografischen Herkunft ergibt.
Manche Gattungsbezeichnungen stammen zwar aus geografischen Herkünften, sind aber inzwischen allgemein übliche Namen für Erzeugnisse oder Lebensmittel, die auf eine bestimmte Art und Weise hergestellt werden (z.B. „Emmentaler“, „Pils“). Sie sind daher nicht im Sinne dieser Regelungen geschützt.
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Das Siegel garantiert eine traditionelle Zusammensetzung und Herstellung des Lebensmittels. Produziert werden kann es jedoch an jedem beliebigen Ort. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Mozzarella. Trotz der italienischen Bezeichnung kann er auch aus anderen EU-Ländern stammen. Das Siegel ist daher kein Herkunftssiegel im engeren Sinne und wird daher auf diesen Seiten auch nicht weiter vertieft.
Wie erhält man die EU-Gemeinschaftszeichen?
Die Anerkennung als geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen und sehr aufwändigen Verwaltungsverfahrens zunächst auf Ebene der jeweiligen Mitgliedsstaaten und anschließend auf EU-Ebene. Die genaue Spezifikation der jeweiligen Produkte (z.B. was ist das Besondere des Produktes, wie und wo darf es hergestellt werden) spielt hier eine zentrale Rolle. Die Anerkennung durch die EU endet mit der Aufnahme des Namens in ein öffentlich einsehbares EU-Register, in dem auch die Produktspezifikationen hinterlegt werden.